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Nach Ihrer Ankunft

Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, damit Ihr neuer Wohnsitz dort registriert werden kann. Die Anmeldung ist kostenlos und auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichtend. Ebenso muss jeder Wohnungswechsel (auch innerhalb Heidelbergs) gemeldet werden. (Bitte informieren Sie auch das MPIK über Ihre neue Adresse)

Den Anmeldeschein erhalten Sie vor Ort im Einwohnermeldeamt oder online über die Seite der Stadt. Kommen Sie mit Familie nach Deutschland, müssen alle Familienmitglieder angemeldet werden. Nach Ausfüllen des Antrags erhalten Sie auf dem Amt Ihre Meldebescheinigung. Heben Sie die Meldebescheinigung gut auf, sie ist ein wichtiges Dokument!

Ohne diese offizielle Anmeldung in Heidelberg können Sie kein Bankkonto eröffnen.

WICHTIG: Erst nach der Wohnsitzanmeldung kann bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis noch keine Wohnung gefunden haben, so geben Sie einfach die Adresse Ihrer momentanen Unterkunft (z.B. Gästehaus) an.

Die Wohnsitzanmeldung müssen Sie bei dem Bürgeramt / Einwohnermeldeamt vornehmen, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie im Stadtgebiet Heidelberg wohnen, können Sie einen Termin für die Wohnsitzanmeldung bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg oder bei der Ausländerbehörde, Bergheimer Straße 147, durchführen.

Nach der Anmeldung bei der Stadt erhalten Sie automatisch Ihre deutsche Steueridentifikationsnummer („Steuer-ID“).

Für die Anmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ihr Visum (falls für die Einreise nach Deutschland erforderlich)
  • Wohnungsgeberbestätigung (Bescheinigung Ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin) Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, das Mietverhältnis zu bestätigen. 

     

Wenn Sie länger in Deutschland bleiben, ein regelmäßiges Gehalt bekommen sowie Miete zahlen müssen, empfiehlt sich die baldige Eröffnung eines Kontos bei einer Bank oder einer Sparkasse. Die Leistungen sind in etwa gleich, jedoch gibt es Unterschiede in Service und Kontoführungsgebühren. 

Um ein Konto eröffnen zu können, müssen Sie beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein und eine Meldebescheinigung vorlegen können. Nach Eröffnung des Kontos erhalten Sie eine elektronische Karte (EC-Karte) zugeschickt und – mit einem separaten Brief – eine Geheimzahl zur Nutzung. Mit der Karte können Sie Auszüge ziehen, Geld abheben und teilweise auch Überweisungen tätigen. Das Abheben von Geld aus dem Automaten ist in den Filialen, die zu Ihrer Bank oder dem Bankenverbund gehören, kostenfrei. 

Das Beziehen von Geld an Automaten fremder Banken wird hingegen mit Zusatzkosten belegt. Auch Überweisungen ins Ausland können mitunter teuer werden. Am besten fragen Sie bereits bei der Bank Ihres Heimatlandes, mit welcher Bank in Deutschland diese kooperiert. 

Neben der gängigen EC-Karte gibt es auch eine Kreditkarte zur bargeldlosen Zahlung. Mit der Kreditkarte können Sie ebenfalls Bargeld von den Automaten abheben, jedoch ist dies mit einer recht hohen Zusatzgebühr verbunden. Am meisten verbreitet in Deutschland sind die Eurocard/Mastercard und die Visacard. Bargeldlose Bezahlung in deutschen Geschäften läuft jedoch meist über EC-Karten. 

Banken sind zumeist von Montag bis Freitag geöffnet (8.30 -16 Uhr), Geldautomaten jedoch rund um die Uhr zugänglich.

Für Ausländer, die mit Visum einreisen müssen, gilt, dass ein Aufenthalt über die Geltungsdauer des Visums hinaus genehmigt werden muss. Dafür muss bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dies gilt auch für Ausländer, die für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt ohne Visum einreisen durften. EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis.

Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Reisepass
  • Bestätigung der Anmeldung bei der Stadt
  • Ihr Arbeitsvertrag
  • Mietvertragsbestätigung
  • Bestätigung des Krankenversicherungsschutzes (diese erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse)
  • Kopie Ihrer letzten Gehaltsabrechnung (falls vorhanden)
  • Biometrisches Passfoto
  • Heiratsurkunde und entsprechende Apostille
  • Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille/Legalisierung (falls zutreffend)
  • Antragsformular für die Erteilung eines Aufenthaltstitels