3G-Regel am MPIK
Mittwoch, den 24. November 2021, tritt die 3G-Regel zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Kraft.
Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- oder Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.
Besucher, Gäste und Fremdfirmen erhalten Zutritt nur nach Voranmeldung und mit 3G-Nachweis.