3G-Regel am MPIK

Mittwoch, den 24. November 2021, tritt die 3G-Regel zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Kraft.

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- oder Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.

Besucher, Gäste und Fremdfirmen erhalten Zutritt nur nach Voranmeldung und mit 3G-Nachweis.

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